Meldung

Trans* Day of Visibility: „Wir werden immer sichtbarer, sind aber noch lange nicht am Ziel!“

Bereits seit 2009 wird jedes Jahr am 31. März der Trans* Day of Visibility (kurz: TDOV) gefeiert. Dieser Tag soll die Sichtbarkeit von trans* Menschen feiern und fördern, da diese nach wie vor diskriminiert und benachteiligt werden und im öffentlichen Leben wenig Aufmerksamkeit und Teilhabe erfahren. Der Tag wird daher genutzt, um auf Missstände hinzuweisen, sich für trans* Personen einzusetzen und sie zu feiern.

Der Bundesverband Trans* (BVT*) fordert rechtliche Gleichstellung, Zugang zu selbstbestimmter Gesundheitsversorgung wie in der aktuellen medizinischen S3 Leitlinie vorgesehen, aktiven Abbau von Diskriminierung in allen Lebensbereichen und den Ausbau von Unterstützungsangeboten für trans* Personen. Denn während Sichtbarkeit für das Einfordern von politischen und gesellschaftlichen Veränderungen wichtig ist, kann Sichtbarkeit für trans* Personen nach wie vor auch Diskriminierung und Gewalt nach sich ziehen. Das muss sich ändern.

Mehr als 8500 Menschen haben bisher die Petition von All Out und dem BVT* für einen selbstbestimmten Personenstand unterschrieben.

Nach geltender Rechtslage können Vorname und Personenstand über das Transsexuellengesetz (TSG) geändert werden oder über den Paragrafen 45b des Personenstandsgesetzes (PStG). Beide Verfahren beruhen auf Fremdbestimmung, sind pathologisierend und schließen viele Menschen aus: Das TSG erfordert zwei Sachverständigengutachten im Rahmen eines Gerichtsverfahrens und Paragraf 45b des PStG ein ärztliches Attest. Das Bundesverfassungsgericht hat seit Inkrafttreten des TSG 1981 viele Paragrafen als verfassungswidrig eingestuft und gestrichen oder ausgesetzt. Das PStG verlangt ein ärztliches Attest, um den Personenstand zu ändern. Daran gibt es seit Inkrafttreten des Gesetzes 2018 Kritik. Der BVT* fordert: Selbstbestimmung jetzt! Der Veränderungsbedarf dieser Rechtslage ist groß und dringend. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen warten schon viel zu lange auf eine selbstbestimmte Regelung.

Wenn trans* Personen Eltern werden, stößt der Staat an seine bürokratischen Grenzen.

Personen, die ein Kind zur Welt bringen, werden als Mütter in die Geburtsurkunde ihrer Kinder eingetragen. Personen, die ein Kind gezeugt haben, können nur als Vater eingetragen werden – unabhängig vom aktuellen Personenstand oder Geschlechtsidentität. Offizielle Änderungen nach TSG oder Paragraf 45b des PStG ändern daran auch nichts. Das Abstammungsrecht macht es Paaren zudem schwierig, die rechtlichen Eltern ihrer Kinder zu werden: Oft wird eine Stiefkindadoption (wie beispielsweise auch bei cis-Frauenpaaren) notwendig, die zudem ab dem 1. Juli 2020 mit mehr Hürden einhergehen sollen. Daher unterstützt der BVT* die Petition des LSVD, die eine Reform des Abstammungsrechts vorsieht. Damit Stiefkindadoptionen für queere Paare nicht noch schwerer, sondern gar nicht mehr notwendig sein werden.

Der verfassungsrechtliche Schutz des Artikel 3 Grundgesetz schließt Geschlechtsidentität nicht explizit mit ein.

Das Bundesverfassungsgericht schützt trans* Personen in mehreren Beschlüssen: indem es trans* Personen unter Artikel 2 Freiheitsrechte gewährt. Diese bieten allerdings keinen wirksamen Schutz, wenn beispielsweise neue Gesetze geschrieben werden. Die Folge ist, dass der Schutz immer wieder eingeklagt werden muss. Trans* Personen brauchen verfassungsrechtlichen Schutz vor Diskriminierung. Daher muss die aktuell geplante Änderung des Artikel 3 auch einen unzweifelhaften Schutz für trans* Personen zur Folge haben.

Fotoaktion der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e. V.

Auch die dgti macht anlässlich des TDOV auf die Anliegen transidenter, transsexueller, transgender, nicht-binärer und intersexueller Menschen mit einer Fotoaktion aufmerksam. Die Bildvorlagen können entweder per Bildbearbeitung zu einem Selfie hinzufügen werden oder man kann ein eigenes Schild kreieren und sich samt Ausdruck fotografieren lassen. Die Fotos sollen dann auf den verschiedenen Social-Media-Kanälen geteit werden.

Transgender Day of Visibility – Tag der Sichtbarkeit – 31. MärzIst es angebracht, in Zeiten der Quarantäne,…

Gepostet von Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. am Montag, 30. März 2020

QueerBw und VelsPol zeigen gemeinsam Flagge

Auch die Vereine QueerBw und VelsPol hatten zu einer gemeinsamen Fotoaktion aufgerufen. Jeden Tag dienen transidente Menschen in der Bundeswehr und der Polizei. Gemeinsam stehen QueerBw und VelsPol für eine Welt ein, in der alle Menschen gleichberechtigt sind und respektvoll miteinander umgehen. Dies muss auch in der Bundeswehr und der Polizei uneingeschränkt gelten – unabhängig von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. QueerBw und VelsPol fordern eine patientenorientierte transmedizinische Versorgung und ein klares Bekenntnis der Bundeswehr und der Polizei zu ihren transidenten Angehörigen. Am Trans* Day of Visibilty geht es um die Sensibilisierung gegenüber Diskriminierung von transgeschlechtlichen Personen und das Sichtbarmachen ihrer Beiträge zur Gesellschaft. Am 31.03.2020 werden QueerBw und VelsPol ab 10 Uhr den ganzen Tag auf unseren Social Media Kanälen über ihre transidenten Mitglieder* berichten und ihre persönlichen Statements veröffentlichen.

Geschlechtliche Vielfalt sichtbar machen – Diskriminierung von Trans*-Personen bekämpfen! Jeden Tag dienen…

Gepostet von QueerBw am Dienstag, 31. März 2020

Weblinks:

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