Queer Rainbow Family spricht sich für das Selbstbestimmungsgesetz aus
Kurz vor ihrer Sommerpause hat die Bundesregierung die Eckpunkte des neuen Selbstbestimmungsgesetzes vorgelegt. An dieser Stelle veröffentlichen wir ein Statement des Vereins „Queer Rainbow Family“ zu diesem Thema.
Wir als Verein positionieren uns ganz klar für das geplante Selbstbestimmungsgesetz und möchten, dass die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt gestellt wird. Um dies zu ermöglichen, muss das TSG (Transsexuellen-Gesetz), welches über 40 Jahre alt ist und in dieser Zeit nie überarbeitet wurde, als Sondergesetz aufgehoben werden. Die persönliche Freiheit und die Vorstellung über die eigene Geschlechtsidentität muss akzeptiert werden. Nur jede Person kann für sich selbst klären, welche Geschlechtsidentität bei sich vorliegt. Dies kann nicht durch Fremdbestimmung, Zwangsbegutachtung und Gerichtsverfahren geklärt werden. Wir begrüßen daher sehr, dass die Personenstands- und Vornamensänderung allein auf Antrag beim Standesamt, ohne Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren, durchgeführt werden können. In den veröffentlichten Eckpunkten zum Selbstbestimmungsgesetz sehen wir keine Gefahr, dass Menschen diese Gesetzesgrundlage vermehrt nutzen würden, um Straftaten begehen zu können oder beliebig ihren Namen und ihren Personenstand zu ändern. Befasst man sich mit der Statistik der Länder, die schon ein Selbstbestimmungsgesetz haben, fällt auch keine Auffälligkeit ins Gewicht, dass der Geschlechtseintrag und die Vornamensänderung, willkürlich mehrmalig geändert wurde. Die Personenstands- und Vornamensänderung werden weiterhin Punkte bleiben, die Wohlüberlegte und ernsthafte Entscheidungen voraussetzen. Das Selbstbestimmungsgesetz würde dafür sorgen, dass sowohl trans* Menschen als auch nicht binäre Menschen ihre Selbstbestimmung zurückerhalten und nicht willkürlich der Fremdbestimmung anderer Personen ausgesetzt wären.
Die weitverbreitete mediale Berichterstattung zum Selbstbestimmungsgesetz, wirft unserer Meinung nach, auch oft Dinge zusammen, die schlicht und einfach nicht zusammengehören. Wenn Menschen ihren Trans*Weg bestreiten, werden sie dies auf zwei unterschiedlichen Ebenen tun.
Zum einen auf der rechtlichen Ebene:
Hier gehören die Personenstands- sowie die Vornamensänderung hinzu. Egal ob dies über das TSG oder dem Selbstbestimmungsgesetz passiert, zählt dies zu der rechtlichen Ebene. Hat eine Person erfolgreich die Personenstands- und Namensänderung durch, können Ausweispapiere, Urkunden, Zeugnisse, Sozialversicherung etc. geändert werden.
Auf der anderen Ebene ist der medizinische Weg oder Bereich:
Hier kann sich die Person dazu entschließen, medizinische Maßnahmen, wie Hormonersatztherapie, Geschlechtsangleichende Maßnahmen vorzunehmen zu lassen. Da es sich hier um medizinische Maßnahmen handelt, sind diese wiederum eigenen Gesetzen und Richtlinien unterworfen. Zum einen gibt es die sogenannte S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung von Trans-Gesundheit, Geschlechtsinkongruenz, und Geschlechtsdysphorie und zum anderen die Begutachtungsanleitung Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10, F64.0).
Beide Bereiche werden und müssen getrennt voneinander gesehen und in Anspruch genommen werden. Aussagen wie „Durch das Selbstbestimmungsgesetz können Kinder sich einfach alles aussuchen und direkt operiert werden“ stimmen überhaupt nicht mit der Realität überein. Das Selbstbestimmungsgesetz schafft einfach die Möglichkeit seinen Namen und den Personenstand ändern zu lassen und bestimmt noch, wie die Daten und Identitäten sensibel geschützt werden können. Mehr auch nicht. Das Selbstbestimmungsgesetz greift in seiner Form nicht in den medizinischen Bereich ein. Die Leitlinien und die Begutachtungsrichtlinien sehen immer noch vor, dass eine Therapie von einer Dauer von 12 Monaten durchgeführt werden muss, bevor man sich Geschlechtsangleichenden Maßnahmen unterziehen kann (ausgenommen von Hormonersatztherapie und der Mastektomie, diese können bereits nach 6 Monaten Therapiezeit angefangen und in Anspruch genommen werden). Der medizinische Teil umfasst den Besuch von folgenden Ärzt*innen/ Therapeut*innen, bevor überhaupt in irgendeiner Weise mit der Hormonersatztherapie oder geschlechtsangleichenden Maßnahmen begonnen werden kann.
- Endokrinologe*in
- Psychiater*in
- Psychotherapeut*in
- Gynäkologe*in
- Urologe*in
- Allgemeinmediziner*in
Die Leitlinien für Kinder- und Jugendliche sehen auch nochmal ganz anders aus.
Selbstbestimmungsgesetz bedeutet einfach, jeder Mensch darf entscheiden in welcher Identität und mit welchen Namen man leben möchte, ohne von wildfremden Menschen beurteilt und begutachtet zu werden, die meinen zu wissen, welche Identität man selbst lebt.
Selbstbestimmung bedeutet nicht, dass jede*r direkt medizinische Maßnahmen an sich vornehmen lassen kann!
Hintergrund
Die „Queer Rainbow Family“ ist ein gemeinnütziger Verein und dessen Mitglieder sich ehrenamtlich für die queere Community engagieren. Der Verein ist aus einer Facebookgruppe entstanden, die mittlerweile über 8.600 Mitglieder umfasst und ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiv.
Die Projekte umfassen:
- Trans*Peer- Beratung (wo trans* Menschen und deren Freunde/ Wahlfamilien/ Angehörige Beratung und Unterstützung entweder online, telefonisch oder vor Ort, durch ebenfalls trans*Menschen und deren Umfeld erhalten können)
- Seniorenarbeit unter dem Regenbogen (Beratung, Aufklärung z. B. über Pflegebedürftigkeit, Heimaufenthalt, Vorsorgevollmachten etc., Vernetzung, Schulungen für medizinische, pflegerische und therapeutisches Mitarbeitende von Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen, Organisation von queeren Seniorentreffen)
- queere Familientreffs
- Aufklärungsarbeit (über verschieden Sexualitäten, Identitäten und dessen Unterschiede, Gender und Diversity in Organisationen und im Arbeitsumfeld, trans*Identität und drittes Geschlecht im Arbeitsbereich, gendergerechte Sprache, Sichtbarkeit der queeren Community, Coming-out Unterstützung, Regenbogenfamilie (z. B. Adoption, Kinderwunsch und Erfahrungsaustausch)
- Kinder- und Jugendarbeit (Aufbau für 2023 geplant)
- Kummerkasten (ein ehrenamtliches Team mit viel Empathie und Herz, die Euch einfach helfen möchten, bei Anliegen, die Euch persönlich auf dem Herzen liegen. Kontaktaufnahme ist auch anonym möglich. Das Team ist 24/7 erreichbar)
- Vereins-Gruppentreffen (Deutschland, Österreich, Schweiz)
Zielsetzung ist es über die verschiedenen Sexualitäten, Identitäten, dessen Unterschiede und über verschiedene queere Themen aufzuklären, Menschen auf ihren Weg zu begleiten, einen „Safeplace“ zu bieten, wo jede*r einen geschützten und sicheren Rahmen findet ohne jegliche Diskriminierung.
Queer Rainbow Family erhält derzeit keine Förderungen und finanzieren sich durch Spenden, Kooperationen und Mitgliedsbeiträge. Weitere Informationen: https://www.queer-rainbow-family.lgbt/
Text/Bild: Queer Rainbow Family
Wenn ihr schon den medizinischen Aspekt in den Raum werft, dann haltet euch doch mal an die Fakten aus der BGA. Dort steht nirgendwo etwas davon, dass man für die geschlechtsangleichenden Operationen 12 Monate in Therapie sein muss. Auf Seite 22 im letzten Absatz wird folgendes erwähnt:
„Bei genitalangleichenden Operationen ist i.d.R. ein Zeitraum von mindestens 12 Monaten für die Alltagserfahrungen erforderlich, um eine vollinformierte soziale und medizinische Transition zu ermöglichen und das Risiko für Bedauern („regrets“) und Retransitionen zu minimieren. Abweichungen davon müssen von den Behandelnden begründet werden.“
Es ist sinnvoll zu dem Zeitpunkt auch weiterhin in Behandlung zu sein, aber das ist nicht mehr wie bei den Richtlinien davor wo man mindestens 18 Monate Therapiezeit erfüllen musste um die Operationen genehmigt zu bekommen, da man die Alltagserprobung auch schon vor der Therapie beginnt.
Auch ist eure Aufzählung zu welchen Ärzten man muss vollkommen falsch. In der Regel geht man nur zum Psychiater/Psychologen für die Therapiezeit. Für den Antrag auf die Operationen oder als Voruntersuchung für die HET muss man unter Umständen einen Abstecher zum Gynäkologen/Urologen machen um den Nachweis zu erbringen, dass alles in Ordnung ist und keine Intersexualität vorliegt. Der Allgemeinmediziner kommt nur ins Spiel, wenn dieser sich die Nachsorge zutraut, aber ansonsten hat der nix mit dem Transitionsweg am Hut.
Ihr bezeichnet euch als gemeinnützig, seid es aber nicht. Gemeinnützigkeit bedeutet nicht den Leuten Merchandise anzudrehen und Mitglieder zu generieren, die wieder dafür sorgen, dass Merchandise verkauft wird. Gemeinnützigkeit bedeutet keinerlei Gewinn zu machen, sich zu engagieren und Kooperationen mit den ansässigen Gruppen anzustreben und gemeinsame Projekte auf die Beine zu stellen, aber das tut ihr nicht. Ihr blendet die Leute und hinter dem Rücken lästert ihr dann ab und versucht diese als Idioten hinzustellen oder ihr gebt deren Ideen als eure eigenen aus. Das hat nichts mit der Definiton von Gemeinützigkeit zu tun („eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“).