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Einrichtung einer „besonderen Rechtsberatung für queere Verfolgte“ – LSVD begrüßt Umsetzung durch Innenministerin Faeser

Heute hat das Bundesinnenministerium den Startschuss für die Förderung einer „besonderen Rechtsberatung für queere Verfolgte“ gegeben, wie sie bereits im Koalitionsvertrag der Ampelregierung vereinbart worden war. Die Umsetzung soll im Rahmen der ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform der Asylverfahrensberatung (AVB) erfolgen. Die besondere Rechtsberatung richtet sich dabei – wie dem Merkblatt zum Förderverfahren zu entnehmen ist – „insbesondere an queere sowie weitere vulnerable Schutzsuchende“. LSBTIQ*-Organisationen können sich nun bis Ende Februar auf die Förderung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bewerben. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD)
 
Die Einführung der besonderen Rechtsberatung für queere Verfolgte stellt einen weiteren wichtigen Baustein zum besseren Schutz lesbischer, schwuler, bisexueller, trans-, intergeschlechtlicher und queerer Geflüchteter in Deutschland dar. Denn: Sehr viele queere Menschen, die in ihren Heimatländern Gewalt und Ächtung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität erfahren haben, trauen sich eben nicht, sich bereits kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland gegenüber den staatlichen Stellen oder auch kirchlichen Trägern zu outen. Sehr häufig sind es Mitarbeitende von LSBTIQ*-Anlaufstellen, denen sie sich das erste Mal anvertrauen und bei denen sie Rat und Unterstützung suchen. Es ist daher nur folgerichtig, dass auch die Beratung für die Asylverfahren durch diese Anlaufstellen erfolgt. Dies ermöglicht die Unterstützung aus einer Hand, da viele queere Vereine auch niedrigschwellige soziale Angebote anbieten, bei denen sich Geflüchtete austauschen, Anschluss finden und erste Schritte zu sozialer Teilhabe gehen können. 
 
Wir als LSVD haben uns gegenüber der Politik für eine besondere Rechtsberatung stark gemacht und begrüßen nun ganz ausdrücklich ihre Einführung. Die Reform reiht sich in eine Reihe von Maßnahmen zum besseren Schutz queerer Geflüchteter durch die Bundesregierung ein, wie vor allem die Abschaffung der Diskretionslogiken beim BAMF und die Öffnung des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan für besonders gefährdete LSBTIQ*. Wir möchten uns insbesondere bei Innenministerin Nancy Faeser, aber auch bei den Vertreter*innen von SPD, Grünen und FDP sowie beim Queer-Beauftagten Sven Lehmann und der Integrationsbeauftragten Reem Alabali-Radovan für ihre Unterstützung bedanken. Wir hoffen natürlich, dass sich nun auch möglichst viele queere Organisationen auf die Förderung beim Bundesamt bewerben, da der Bedarf nach Asylverfahrensberatung bei LSBTIQ* Geflüchteten anhaltend hoch ist. Langfristig ist es wichtig, dass die gesamte Asylverfahrensberatung finanziell besser ausgestattet und ihre Qualität gesichert wird, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten.
 
Mehr Informationen zur Reform der Asylverfahrensberatung stellt der LSVD auf seiner Website zur Verfügung: Asylrecht für verfolgte Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Geflüchtete.

Text: PM LSVD

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