Bundestag beschließt Teil-Verbot von Konversionstherapien. Gemischte Resonanz in Neubrandenburg
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend dem „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ beschlossen. Konversionsbehandlungen zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu verändern oder zu unterdrücken. Der Weltärztebund hat bereits im Jahr 2013 solche Konversionstherapien als Menschenrechtsverletzung verurteilt.
Doch das Gesetz macht große Ausnahmen, die u. a. von der Linken, den Grünen aber auch dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) kritisiert werden. So dürfen Eltern auch weiterhin ihre homo-, bi- oder transsexuellen Kinder zu heilen versuchen, allerdings nur, wenn sie dabei „nicht ihre Fürsorge- oder Erziehungspflicht gröblich verletzen“, so das Gesetz. Behandlungen von Volljährigen sind weiterhin erlaubt, es sei denn es liegt ein „Willensmangel“ vor – etwa durch Täuschung, Irrtum oder Zwang.
In Neubrandenburg stößt das neue Gesetz auf gemischte Resonanz
Der Sozialpädagoge André Sandmann vom Bildungsträger rosalila bezeichnet dies als „einen längst überfälligen Schritt.“ Zugleich fordert Sandmann, „dass dies auch von den Behörden vor Ort durchgesetzt werden muss. Mir sind in den dreißig Jahren meiner Arbeit auch in der Region Neubrandenburg immer wieder Befürworter von Konversionsbehandlungen begegnet.“
Marcel Spittel vom Verein queerNB ergänzt: „Homo-, Bi- und Transsexualität sind keine Krankheiten. Die Pseudo-Therapien und Heilungsversprechen, sind irreführend und gefährden im schlimmsten Fall die betroffenen Personen. Das Gesetz ist daher nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dass kein vollständiges Verbot beschlossen wurde zeigt, wie tief Homo-, Bi- und Transphobie nach wie vor in unserer Gesellschaft verwurzelt sind.“
Aktion am 17. Mai geplant
Am 17. Mai macht der Verein queerNB gemeinsamen mit der Stadt Neubrandenburg auf den Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDaHoBIT) aufmerksam. Nach Sonnenuntergang wird der HKB-Turm als Regenbogenflagge, dem Symbol der Lesben- und Schwulenbewegung, erleuchten. Das Datum erinnert an den 17. Mai 1990. An diesem Tag hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen, Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel für Krankheiten zu streichen. Transsexualität wurde erst 2018 von der WHO als Krankheit gestrichen.