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LSVD: Schockierende Entrechtung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Ungarn

Personenstands- und Vornamensänderung werden verboten Trotz internationalen und nationalen Protests hat das ungarische Parlament gestern ein Gesetz verabschiedet, das es verbietet, das bei der Geburt eingetragene „biologische Geschlecht“ nachträglich zu verändern. Dazu erklärt Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
 

Mit diesem grausamen Gesetz entrechtet Ungarn trans- und intergeschlechtliche Menschen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist schockiert über die Verachtung, die diesem Gesetz zugrunde liegt. Es setzt trans- und intergeschlechtlichen Personen jedes Mal Diskriminierung, Belästigung und Gewalt aus, wenn sie sich ausweisen müssen – sei es mit ihrem Führerschein, ihrer Kreditkarte, ihrem Bibliotheksausweis oder bei der Bewerbung. Der LSVD fordert eine scharfe und öffentliche Verurteilung durch den Bundesaußenminister Heiko Maas und die Einberufung des ungarischen Botschafters. Der ungarische Präsident János Áder darf dieses Gesetz nicht unterschreiben, sondern sollte es dem ungarischen Verfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.

Ungarn ignoriert seit Jahren kontinuierlich den Wertekanon der EU. Das Gesetz widerspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie der des ungarischen Verfassungsgerichts. Der Umbau des Landes zu einer autoritären Diktatur richtet sich immer wieder schonungslos gegen Minderheiten. Hier darf nicht länger tatenlos zugesehen werden.

Zudem sollte Deutschland bei der rechtlichen Anerkennung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen mit gutem Beispiel vorangehen. Die jetzige diskriminierende Gesetzgebung ist der Hauptgrund, warum Deutschland beim „Rainbow Europe“-Ranking von ILGA Europe immer weiter zurückfällt und inzwischen nur noch auf Platz 16 ist. Der LSVD fordert, dass eine Vornamens- und Personenstandsänderung allein auf Antrag beim Standesamt ermöglicht wird; ohne demütigende Zwangsberatungen, Gutachten, ärztliche Atteste oder Gerichtsverfahren.

Text: PM LSVD

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