Meldung

MV stimmt im Bundesrat für Nachbesserungen beim Gesetz zum Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen

Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Werbeverbots und der Strafbarkeit streichen

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das Gesetz der Bundesregierung zum Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen behandelt und mit den Stimmen aus Mecklenburg-Vorpommern Nachbesserungen empfohlen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Sogenannte Konversionsbehandlungen sind gefährlich und führen zu großem Leid bei den Betroffenen. Der LSVD begrüßt daher die vom Bundesrat empfohlenen Nachbesserungen beim Gesetz zum Verbot von Konversionsbehandlungen. Wir fordern Bundesregierung und Bundestag dazu auf, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für notwendige Änderungen stark zu machen. Ziel muss ein effektives Verbot und die konsequente Ächtung dieser Angebote sein.

Der LSVD stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass sowohl die vorgesehenen Ausnahmeregelungen im Werbeverbot und als auch hinsichtlich der Strafbarkeit zu streichen sind. Sorgeberechtigte sollten niemals straffrei in Behandlungen von Minderjährigen einwilligen können dürfen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Ausnahmeregelung hinsichtlich der Strafbarkeit für Erziehungsberechtigte ist verfehlt und muss ersatzlos gestrichen werden. Denn mit einer Einwilligung wird die Fürsorge- und Erziehungspflicht nicht nur in Ausnahmefällen, sondern immer gröblich verletzt.

Der Bundesrat bittet ebenfalls um eine Überprüfung der vorgesehenen Schutzaltersgrenze. Der Regierungsentwurf soll die Durchführung von Behandlungen an Volljährigen erlauben, wenn eine informierte Einwilligung vorliegt. Das hält der LSVD für verfehlt. Die Idee der wirksamen informierten Einwilligung in eine Konversionsbehandlung begegnet ohnehin grundsätzlich erheblichen rechtlichen Bedenken. Zumindest sollte in Anlehnung an die Sozialgesetzgebung eine Schutzaltersgrenze von 26 Jahren vorgesehen werden. Bei jungen Menschen in der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren ist vielfach ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben, gerade auch was Coming-out-Verläufe und familiäre Abhängigkeiten angeht. Der LSVD unterstützt auch die empfohlenen flankierenden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Die Sicherstellung des psychischen und physischen Wohlergehens von Lesben, Schwulen, bisexuellen und transgeschlechtlichen Menschen und der Schutz vor Schäden durch Konversionsbehandlungen sind Aufgabe des Staates. Der LSVD und das Bündnis #HomoBrauchtKeineHeilung haben die Landesregierungen mit der Bitte angeschrieben, sich im Bundesrat für notwendige Veränderungen am Gesetzestext stark zu machen. Wir danken allen Landesregierungen, die für die Nachbesserungen gestimmt haben.

Text: PM LSVD | Foto: Bundesrat/Sascha Radke