Meldung

Selbstbestimmungsgesetz: Anmeldungen zur Änderung des Geschlechts und des Vornamens können ab 1. August eingereicht werden

Am 1. November 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft. Danach ist es möglich, durch eine Erklärung das im Geburtsregister eingetragene Geschlecht zu ändern und in der Folge ein dem Geschlecht entsprechenden Vornamen zu wählen.

Nach § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) ist es vorgeschrieben, dass die Absicht zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung drei Monate im Voraus im Standesamt anzumelden ist.

Die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg teilt mit: Damit können frühestens ab 1. August 2024 Anmeldungen zur Abgabe einer solchen Erklärung im Standesamt eingereicht werden. Nach Ablauf der 3-Monats-Frist würde das Standesamt sich dann bei der oder dem Antragstellenden melden, um einen Termin zur Abgabe der Erklärung zu vereinbaren.

Das Standesamt Neubrandenburg befindet sich im Friedländer Tor 1. Es hat an folgenden Tagen für den Besucher*innenverkehr geöffnet:

Montag:
09:00 – 12:00 Uhr
Nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung!

Dienstag:
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr

Text: Stadt NB