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Synode der evangelischen Nordkirche bekennt sich zu LGBTIQ

Die Landessynode der evangelischen Nordkirche hat sich Ende September in Lübeck-Travemünde intensiv mit ihrem Verhältnis zu queeren Kirchenmitgliedern auseinandergesetzt.

Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Ehen

Künftig soll die „Segnung von Paaren in Eingetragenen Partnerschaften“ durch den „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung oder einer Verpartnerung (Traugottesdienst/Trauung)“ ersetzt werden. Der Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung oder einer Verpartnerung (Traugottesdienst/Trauung) findet in öffentlichen Gottesdiensten statt und ist eine Amtshandlung. Er ist ins Kirchenbuch einzutragen, in dem Trauungen und Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung aufgeführt werden. Hat eine Segnung von Menschen in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft vor Inkrafttreten dieser Regelung bereits stattgefunden, kann in den kommenden drei Jahren in der Gemeinde, in der die Segnung stattfand, beantragt werden, die Segnung als Trauung in das Kirchenbuch einzutragen und darüber eine Urkunde für das Paar auszustellen.

Partnerschaftssegnung in den Landeskirchen
„Partnerschaftssegnung in den Landeskirchen” von Dennis Wiedemann ist lizenziert unter der CC BY-SA 4.0.

Es sei „inkonsequent“, dass in der Vergangenheit mit „Segnung und „Trauung“ hier unterschiedliche Begriffe gebraucht wurden, argumentierte St. Pauli-Pastor Sieghard Wilm als Vorsitzender des synodalen Vorbereitungsausschusses. Vielmehr gehe es um eine „positive Grundhaltung“ gegenüber der Vielfalt von Familienbeziehungen und Partnerschaften, die man „als Segen und Reichtum Gottes“ verstehen müsse. Zudem müsste „die große Lebensleistung“ derer anerkannt werden, die füreinander in Liebe, Respekt und verlässlicher Verantwortung einstehen.

Mit klarer Mehrheit gestrichen wurde außerdem ein Abschnitt, der es einzelnen Pfarrer*innen ermöglichen sollte, eine Trauung von lesbischen und schwulen Paaren aus Gewissensgründen abzulehnen. Bei den Segnungen gab es bislang dieses diskriminierende Vetorecht, ebenso wie den anderen evangelischen Landeskirchen.

Dritte Geschlechtsoption

Zudem wird die Kirchenleitung gebeten, zu prüfen, inwiefern die Einführung eines positiven Geschlechtseintrags im Personenstandsregister durch den Gesetzgeber Konsequenzen für das kirchliche Handeln hat, welche sprachlichen Regeln beispielsweise für Formulare, Gottesdienste oder allgemeine Publikationen empfohlen werden können, die diverse Menschen einbeziehen.

Eingeständnis

Auch bekannte sich die Landessynode zu Ihrer Verantwortung gegenüber queeren Menschen: „Wir sehen, dass in der Vergangenheit Menschen aus dem Spektrum der LGBTIQ Unrecht getan wurde. Sie wurden in ihrem Anderssein als Minderheit geächtet, verfolgt und vernichtet. Die Kirche hat durch Theologie und Praxis ihren großen Anteil an diesem Unrecht.“

Homophober Greifswalder Bischhof Abromeit verabschiedet

Vor ihrer Synode hatte die Nordkirche noch mit homophoben Tiraden für Schlagzeilen gesorgt. So bezeichnete der Greifswalder Bischof Hans-Jürgen Abromeit Anfang September gegenüber der Evangelische Nachrichtenagentur idea die Ehe für alle als „Zeitgeistphänomen“ und beschuldigte lesbische und schwule Paare, „ungleich“ mit heterosexuellen Verbindungen zu sein. Da Abromeit an diesem Wochenende in den Ruhestand verabschiedet wird, sind solche fundamentalistische Stimme allerdings nicht mehr in der Synode der Nordkirche vertreten.

Weitere Informationen:

Landessynode der Nordkirche – Synodaler Vorbereitungsausschuss (Hrsg.) (2019): Impulspapier zur Themensynode „Familienformen & Beziehungsweisen: Vielfalt sehen und fördern – Menschen stärken“. Online abrufbar: https://www.nordkirche.de/fileadmin/user_upload/Synodenportal/Dokumente_2019/synode-20190919-impulspapier-familienformen.pdf

Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V.