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Über ein Jahr nach Flaschenwurf: Neonazi verurteilt

Nach einem rechten und homophoben Angriff am 23. März 2020 wurde heute am Amtsgericht Neubrandenburg verhandelt. Das Gericht verurteilte den Haupttäter wegen einer versuchten gefährlichen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung sowie 60 Arbeitsstunden.

Am 23. März 2019 kam es nach einer Demonstration gegen ein rechtes Bekleidungsgeschäft in Neubrandenburg zu einem rechten Angriff. Marcel Spittel, der Vorsitzende des queerNB, war nach der Demonstration auf dem Heimweg, als er bemerkte, dass zwei Männer ihm folgten. Unweit des Bahnhofs warfen die beiden Tatbeteiligten eine Bierflasche nach ihm, die den Betroffenen glücklicherweise knapp verfehlte. Er konnte sich in den Eingang seines Wohnhauses retten, woraufhin die Tatbeteiligten mehrfach gegen die Eingangstür traten und anschließend flüchteten. Da der Betroffene zum Zeitpunkt des Angriffs zwei Regenbogenfahnen sichtbar mit sich führte und der Haupttäter Raik K. sowie ein weiterer Tatbeteiligter bereits wegen politischer Delikte in Erscheinung getreten sind, gingen sowohl er als auch die ermittelnde Polizei vom einer politisch motivierten Tat aus.

Im heutigen Verfahren gegen den Haupttäter Raik K. bestätigte er diese Bewertung. Ihm sei der Betroffene im Rahmen der Demonstration aufgefallen. Als er ihn anschließend in der Stadt erblickte, haben er und sein Komplize die Verfolgung aufgenommen, da er ihn für „einen Linken“ hielt und seinen Wohnort herausfinden wolle. Der Angriff mit der Bierflasche habe dem Betroffenen nach Aussagen des Täters nur Angst machen sollen. Vor Gericht war der Angeklagte demnach geständig, Reue für seine Tat zeigte er jedoch nicht. Auch eine Entschuldigung beim Betroffenen blieb aus.

Das Gericht orientierte sich beim erteilten Strafmaß von fünf Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung sowie 60 Arbeitsstunden an den einheitlichen Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Birgit Hensellek, die vorsitzende Richterin, erklärte ihre Hoffnung, dass der Angeklagte aus der erstmaligen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe die richtigen Lehren ziehen wird. Die rechte Gesinnung des Angeklagten wurde im Verfahren nur von ihm selbst thematisiert. Eine juristische Würdigung fand sie nicht.

Das Verfahren gegen den zweiten Tatbeteiligten wurde bereits im Vorfeld eingestellt. Nach eigener Aussage hat er sich inzwischen von der rechten Szene distanziert. Beobachter*innen der Szene widersprechen dieser Darstellung jedoch ausdrücklich. Zur heutigen Verhandlung erschien er trotz Ladung nicht, weswegen die vorsitzende Richterin ein Ordnungsgeld gegen ihn verhängte.

Quellen: Text – PM LOBBI | Bild – queerNB

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