Durchsuchungs-Maßnahme bei Unternehmer aus Neubrandenburg nach queerfeindlichen Postings
Heute Morgen war die Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg in einer geplanten Durchsuchungs-Maßnahme bei einem kommunalpolitisch ambitionierten Unternehmer aus Neubrandenburg im Einsatz. Hintergrund sind mehrere Ermittlungsverfahren nach Volksverhetzung und Bedrohung (§§ 130 und 241 Strafgesetzbuch), sowie bezüglich eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz.
Dem Unternehmer wird in diesen Strafsachen unter anderem vorgeworfen, sich über Soziale Medien offen ausländerfeindlich und queerfeindlich (queerNB berichtete) zu äußern. Diese Äußerungen gehen augenscheinlich über die freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz hinaus. Er steht zudem unter Verdacht, volksverhetzende und beleidigende Posts gegenüber dem Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg formuliert, und veröffentlicht zu haben. In diesem Zusammenhang wird außerdem die Veröffentlichung eines Tanzvideos des Oberbürgermeisters aus dem Jahr 2024 im Rahmen einer privaten Veranstaltung hinsichtlich eines Verstoßes gegen des Kunsturhebergesetz geprüft.
Aufgrund der Vorwürfe hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg den heute umgesetzten Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Neubrandenburg beantragt. Dieser wurde durch die zuständigen Richter erlassen. Die Ermittlungen in diesen Verfahren dauern an.
Text: Polizeiinspektion Neubrandenburg/queerNB