Familien in ihrer Vielfalt bekommen rechtliche Anerkennung
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat Eckpunkte für eine Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts vorgelegt. Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter):
„Diese Reform ist längst überfällig und ich freue mich, dass Justizminister Buschmann nun die Eckpunkte veröffentlicht hat. Das ist ein wichtiger Schritt, um alle Kinder abzusichern und Familien in ihrer Vielfalt rechtlich anzuerkennen. Viele Familien warten dringend auf diese Reform, daher müssen nun zügig die Gesetzentwürfe vorgelegt werden.
Familie ist da, wo Kinder sind, und wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das tun sie in sehr vielfältigen Konstellationen, etwa in Patchworkfamilien oder Regenbogenfamilien. Allerdings wird diese Vielfalt im deutschen Familienrecht bisher nicht ausreichend abgebildet. Die aktuellen Regelungen diskriminieren zum Beispiel lesbische Mütter und ihre Kinder. Wenn ein Kind in eine Ehe mit zwei Frauen hineingeboren wird, hat es laut Gesetz nur einen sorgeberechtigten Elternteil. Der andere Elternteil, die Co-Mutter, muss adoptieren. Das ist langwierig, belastend und schadet dem Kindeswohl.
Die Koalition will das Abstammungs- und Kindschaftsrecht modernisieren und an die gesellschaftliche Realität anpassen. Das entspricht auch dem Recht des Kindes auf Absicherung. Künftig soll es etwa möglich sein, dass auch bei lesbischen Paaren das Kind mit der Geburt zwei Elternteile haben kann, ohne dass eine Stiefkindadoption durch die Co-Mutter durchgeführt werden muss. Neben der Geburtsmutter soll künftig auch eine weitere Frau kraft Ehe oder Anerkennung Mutter werden können.
Sowohl bei der registrierten als auch bei der privaten Samenspende muss die Rechtslage für alle Beteiligten klar sein. Das neue Instrument der Elternschaftsvereinbarung soll es ermöglichen, schon vor der Zeugung eines Kindes Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen und dabei die Interessen des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Im weiteren Prozess werde ich auch darauf achten, dass Regenbogenfamilien in all ihrer Vielfalt ausreichend berücksichtig werden. Dazu gehören selbstverständlich auch trans, inter und nicht-binäre Eltern.
Die Reform des Familienrechts ebnet den Weg für eine inklusive Gesellschaft, in der unterschiedliche Familienformen als gleichwertig anerkannt werden. Ein Familienrecht, das Familien in ihrer Vielfalt anerkennt, stärkt nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder.“
Text: PM Sven Lehmann