NDR-Rundfunkrat: Norddeutsche Landesregierungen ignorieren LSBTI – LSVD protestiert und fordert Nachbesserung des Staatsvertrages
Derzeit überarbeiten die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg den NDR-Staatsvertrag. Teil des Vertrages ist auch die Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates. Im aktuellen Entwurf ist keine Vertretung von LSBTI vorgesehen. Der LSVD-Bundesverband sowie die Landesverbände Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen-Bremen und Schleswig-Holstein haben in der letzten Woche alle Ministerpräsident*innen der beteiligten Bundesländer angeschrieben und Nachbesserungen eingefordert. Dazu erklärt Alfonso Pantisano, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD): „Vor sechs Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln sollen. Dennoch wollen die Landesregierungen der norddeutschen Bundesländer Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) Sitz und Stimme im Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks verweigern. Es ist inakzeptabel und beschämend, dass bisher keine der zuständigen Landesregierungen die Chance genutzt hat, auch LSBTI im Rundfunkrat zu berücksichtigen. Dadurch werden die positiven gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre gänzlich ignoriert.“
Gerade nach der Diskussion um #Actout muss es mehr Sichtbarkeit von queeren Themen in Funk und Fernsehen und eine bessere Repräsentanz von schwulen, lesbischen, bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen, queeren und nicht-binären Schauspieler*innen geben und zwar unabhängig von der jeweiligen Rolle.
Der LSVD hat die drei SPD-geführten Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg und das CDU-geführte Schleswig-Holstein aufgefordert, im Rahmen der Novellierung auch dafür zu sorgen, dass LSBTI im NDR-Rundfunkrat Sitz und Stimme bekommen. Der aktuelle Entwurf der Ministerpräsident*innen muss nachgebessert werden.
Im laufenden Verfahren der Novellierung des MDR-Staatsvertrages haben die Landesregierungen von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Sie sehen im aktuellen Entwurf eine entsprechende LSBTI-Vertretung in dem Gremium des Mitteldeutschen Rundfunks vor. Weshalb die für den Norddeutschen Rundfunk zuständigen Landesregierungen nicht diesem Beispiel gefolgt sind und hinsichtlich der Vielfaltssicherung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie die seitdem erreichten Standards in Bezug auf LSBTI ignorieren, ist uns völlig unverständlich.
Hintergrund
Nachdem die Bevölkerungsgruppen der LSBTI in der Bundesrepublik über 60 Jahre von jeder Vertretung in Rundfunk, Fernsehen und Medien ausgegrenzt blieben, hat das Verfassungsgerichtsurteil von 2014 einen Wandel eingeleitet. Seitdem wurde mit der Berufung von Vertreter*innen des LSVD beim ZDF, beim Deutschlandradio, beim Saarländischen Rundfunk und bei Radio-Bremen erstmals auch LSBTI die Teilhabe in den Aufsichtsgremien eröffnet. Auch in den Landesmedienanstalten von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland haben LSBTI* mittlerweile Sitz und Stimme.
LSVD-Positionspapier „Die reale Zivilgesellschaft muss bei den öffentlich-rechtlichen Medien wirksam beteiligt werden“
Text: PM LSVD