Stadtvertretung will die Regenbogenflagge zum CSD am Rathaus wehen sehen
Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Linken haben in der jüngsten Sitzung der Neubrandenburger Stadtvertretung einen gemeinsamen Antrag eingereicht. Darin forderten sie das Hissen der Regenbogenflagge am Rathaus anlässlich des bevorstehenden Christopher Street Days vom 7. bis 14. August in Neubrandenburg. In ihren Reden verdeutlichten Jutta Wegner (Grüne) und Amina Kanew (Linke), warum das Beflaggen wichtig ist. Sie verwiesen u. a. auf die nach wie vor bestehende LGBTIQ*-Feindlichkeit im Ausland, aber auch in Deutschland und die Notwendigkeit, sich als Stadt solidarisch mit der LGBTIQ*-Community zu zeigen.
In ihrer Gegenrede zum Antrag betonte Diana Kuhk (CDU), dass ihre Fraktion grundsätzlich nichts gegen das Hissen der Regenbogenflagge einzuwenden habe. Jedoch bewerte sie das Setzen der Regenbogenflagge vor dem Rathaus vor dem Hintergrund der Beflaggungsverordnung des Landes als problematisch. Die Flaggenmasten des Rathauses seien hoheitlichen Flaggen vorbehalten. Letztlich gab Kuhk jedoch die Abstimmung in ihrer Fraktion frei.
In ihrer Argumentation schloss sich Kuhk damit der Interpretation der Beflaggungsverordnung durch die Landesregierung an. Im September 2020, noch unter Innenminister Lorenz Caffier (CDU), argumentierte diese in einer Antwort auf eine kleine Anfrage zum Thema, dass „neben hoheitlichen Flaggen gesetzte Logo-Flaggen nur ausnahmsweise zugelassen“ werden und verweist auf ihre Pflicht zur „Wahrung staatlicher Neutralität“.
Die Abstimmung ergab schließlich, auch mit Stimmen aus der CDU, mit 23 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen eine klare Mehrheit für den Antrag. Überraschend waren dabei die Nein-Stimmen von Simone Barthel und Manfred Pawlowski (beide FDP). Auf Twitter reagierte der FDP-Landesverband prompt: „Dieses Abstimmungsverhalten war nicht die Linie der Freien Demokraten. Wir fragen nach, was da los war. Wir unterstützen als FDP MV natürlich die CSDs im Land und freuen uns sehr darauf, auch nach Neubrandenburg zu kommen.“
Nach dem Votum der Stadtvertretung liegt es nun an Oberbürgermeister Silvio Witt (parteilos)beim Innenministerium die entsprechende Genehmigung einzuholen. Dabei wird es spannend, ob der neue Innenminister Torsten Renz (CDU) der Linie seines Amtsvorgängers folgt. Denn die Auslegung der Beflaggungsverordnung ist umstritten. Der Staatsrechtler Christoph Degenhart von der Uni Leipzig sagte etwa gegenüber dem Rechtsmagazin Legal Tribune Online, dass die Regenbogenfahne überparteilich verwendet werde und deshalb, wenn sie in der Öffentlichkeit gezeigt werde, „nicht als Stellungnahme für oder gegen eine bestimmte Partei oder politische Richtung unter missbräuchlichem Einsatz der Amtsautorität interpretiert werden“ können. Zu einer ähnlichen Einschätzung kam auch das Verwaltungsgericht Dresden im vergangenen Jahr. Demnach stellt die Regenbogenflagge ein überparteiliches Symbol dar, dessen Aussage keiner bestimmten Partei oder Organisation exklusiv zugeordnet werden kann (Az. 6 L 402/20).
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