Regenbogenflagge darf ab sofort ohne Einzel-Genehmigung gehisst werden
Von heute an können Dienststellen des Landes, der Gemeinden und anderer Behörden in M-V bei entsprechendem Anlass die Regenbogenflagge an ihren Flaggenmasten hissen. Das Innenministerium hat dies jetzt grundsätzlich genehmigt und die Kommunen mit einem Rundschreiben darüber informiert.
„Der Christopher-Street-Day rückt näher. Viele Städte und Gemeinden auch in unserem Bundesland begehen inzwischen diesen Tag, der sich ursprünglich gegen die Ausgrenzung von Lesben und Schwulen richtete und mit dem heute das Miteinander von Menschen verschiedenster sexueller Identität gefeiert wird. Uns erreichen nahezu täglich Fragen danach, ob das Hissen der Regenbogenflagge zu diesem Anlass genehmigt werden muss“, sagt Innenminister Christian Pegel.
Die Flagge darf ab sofort sowohl zum Jahrestag des Christopher Street Day (CSD) am 28. Juni gesetzt werden wie auch an den – variierenden – Terminen, an denen der Tag vor Ort gefeiert wird. Eine Einschränkung gibt es: Ist eine hoheitliche Beflaggung angeordnet, hat diese Vorrang.
„Das Hissen der Regenbogenflagge an Dienstgebäuden ist kein Muss. Die Behörden können selbst entscheiden, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wir begrüßen dies aber sehr. Diese Flagge ist ein Zeichen der Toleranz, Weltoffenheit und Vielfalt. Dass wir dieses Zeichen an offiziellen Gebäuden ermöglichen, ist überfällig“, sagte Christian Pegel.
Die jetzt durchs Innenministerium erteilte generelle Genehmigung für ihr Hissen orientiert sich an der Genehmigung des Bundesinnenministeriums für dessen Dienststellen.
„Hier entlastet die neue Regelung die Behörden, die auf der einen Seite die Anträge dafür stellen und sie auf der anderen Seite prüfen mussten“, nennt Christian Pegel einen kleinen, nichtsdestoweniger erfreulichen, Nebeneffekt der jetzt geltenden generellen Genehmigung.
Text: PM Innenministerium MV // Foto: queerNB
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